Aktuelles
Für Informationen über die VOC 2010
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Allgemeine Informationen zur neuen REACh-Verordnung
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Information zur bauaufsichtlichen Zulassung von Holzbodenbeschichtungen im Innenbereich
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die bauaufsichtlich eingeführte europäische Norm EN 14342 "Parkette und Holzfußböden", die ausschließlich für Fertigparkette gilt, mit zusätzlichen wesentlichen Anforderungen für auf Ort zu beschichtende Parkette übertragen und eine entsprechende Regelung in die Bauregelliste 2010/1 aufgenommen.
Hiervon sind folgende Produkte betroffen:
- Sikkens Cetol TFF
- Herbol Kunstoff-siegel
- Herbol PU-Siegel
- Herbol-Holz-Siegel Aqua
Diese neuen Regelungen beinhalten zusätzliche Untersuchungen, die die oben genannten Produkte leider noch nicht abschließend erhalten haben.
Dies hat leider zur Konsequenz, dass die Produkte ab dem 01.01.2011 nicht mehr für die Verwendung auf Holzböden im Innenbereich empfohlen werden dürfen.
Wir sind zuversichtlich, dass diese Produkte die Prüfungen erfüllen werden. Sobald die Zulassung dieser Produkte erfolgt ist, werden wir Sie auf diesem Wege umgehend informieren. Dementsprechend werden dann auch die technischen Merkblätter, sowie die Sicherheitsdatenblätter angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolphi-Farben-Team
Informationen zur VOC 2010
Allgemeine Informationen zur neuen REACh-Verordnung - MDI-haltige Produkte (PU-Schäume)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber Informieren, dass nach der Aufnahme von Methylendiphenyl-Diisocyanat (MDI) in den Annex XVII der REACh-Verordnung* 1907/2006/EC (ehemals Beschränkungsrichtlinie) für den Verkauf MDI-haltiger Produkte (z. B. PU-Schäume) aller Hersteller ab einem MDI-Anteil von 0,1 % an die breite Öffentlichkeit ab 27.12.2010 besondere Anforderungen gelten.
Diese gesetzliche Regelung soll insbesondere private Anwender im Umgang mit MDI-haltigen Produkten schützen. Deswegen müssen für den Verbraucher erhältliche MDI-haltige Produkte eine besondere Kennzeichnung auf dem Produkt aufweisen.
MDI-haltige Produkte fallen ab einem MDI-Anteil von 0,1 % aufgrund der Einstufung "Verdacht auf krebserzeugende Wirkung" (R40-Satz) unter das Selbstbedienungsverbot und dürfen nur noch von geschultem Personal an den privaten Anwender abgegeben werden.
Diese besonderen maßnahmen sind für berufsmäßige Verwender aufgrund ihrer Erfahrung im Umgang mit MDI-haltigen Produkten Nicht notwendig.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die von uns bezogenen Produkte wie z. B. Montageschäume ausschließlich für die abgabe an berufsmäßige Verwender bestimmt sind. Eine Abgabe an private Anwender ist nicht vorgesehen.
Für die Abgabe an private Verwender empfehlen wiwr neue, stark reduzierte MDI-reduzierte Produkte. Diese von uns vertriebenen Produkte fallen nicht unter das Selbstbedienungsverbot, d. h. sind frei verkäuflich erhältlich. Diese Produkte stehen Ihnen dann ab Ende September zur Verfügung.
Für Rückfragen stehen Ihnen unser mitarbeiter natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolphi-Farben-Team
* REACh steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit.
Inh. WARU-Heimtex-GmbH
